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Zielgruppe |
Diese Qualifizierung richtet sich an Arbeitslose, die bisher nicht dauerhaft in den 1. Arbeitsmarkt integriert werden konnten, mit einem gültigen Führerschein der Klasse B. |
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Zielsetzung |
Das Projekt soll die Teilnehmer/-innen auf eine Arbeitsaufnahme als Kraftfahrer/-in in den 1. Arbeitsmarkt vorbereiten.
Erreicht werden soll dieses Ziel einerseits durch persönliche Stabilisierung (Training der Kompetenz) und die Erlangung des Führerscheins Klasse C/CE und andererseits durch die Vorbereitung auf die IHK-Prüfung zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation gemäß der Rechtsgrundlagen „Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr“ – BKrFQG (BGBl. I vom 17.08.2006) sowie die „Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes – BKrFQV (BGBl. I vom 11.09.2006). Das Gesetz und die Verordnung sind am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten. |
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Angebotsstruktur |
Die Maßnahme beinhaltet die Vorbereitung auf den Erwerb des Führerscheins C/CE in Kombination mit der Vorbereitung auf die IHK-Prüfung zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation:
Basiswissen für Bus und LKW:
-Technische Ausstattung - Fahrphysik - Optimale Nutzung der kinematischen Kette - Sozialvorschriften - Risiken der Straßenverkehrs- und Arbeitsunfälle - Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer - Gesundheitsschäden vorbeugen - Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung - Verhalten in Notfällen Spezialwissen LKW:
- Gewährleistung der Sicherheit der Ladung - Kenntnis der Vorschriften im Güterverkehr - Verhalten, dass zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt - Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der Marktordnung
Insgesamt ist für die Dauer von 8 Wochen ein Praktikum vorgesehen, welches je nach Bedarf auch in 2 oder mehreren Betrieben absolviert werden kann. Möglichst in Unternehmen mit der Option auf spätere Einstellung. Der theoretische Fahrschulunterricht und die Fahrstunden werden durch eine kooperierende örtliche Fahrschule vorgehalten. 35 Fahrstunden sind pro Teilnehmer/-in in dem Angebot enthalten. Der durchschnittliche Bedarf zur Erlangung der Klasse C/CE beträgt 20 Fahrstunden pro Fahrschüler. Durch die Erhöhung um 75 % wird den besonderen Gegebenheiten der Zielgruppe Rechnung getragen.
Während des gesamten Zeitraumes werden die Teilnehmer/-innen entsprechend ihres individuellen Bedarfes sozialpädagogisch begleitet. |
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