Berufssprachkurse (BAMF)

 

Die Berufssprachkurse (BSK) sind Kursangebote für die Integration in den Arbeitsmarkt. Aufbauend auf den Integrationskursen bereiten sie Migranten/Innen und Flüchtlinge auf die Arbeitswelt in Deutschland vor. Berufssprachkurse werden für unterschiedliche Zielgruppen und unterschiedlichen Zielsprachniveaus angeboten.

 

Wir bieten laufend Kurse mit dem Zielniveau A2 und B1 an, die mit der Zertifikatsprüfung A2 bzw. B1 abschließen.

 

Voraussetzungen für die Teilnahme

Folgende Voraussetzungen müssen Sie für eine Teilnahme am Berufssprachkurs mit dem Zielniveau A2 bzw. B1 erfüllen:

  • Sie haben einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung.
  • Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert und sprechen Deutsch auf A1 oder A2 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen.
  • Sie sind arbeitsuchend gemeldet und/oder beziehen in der Regel Leistungen nach SGB II („Hartz IV“) oder SGB III (Arbeitslosengeld).
  • Sie suchen eine Ausbildungsstelle bzw. befinden sich bereits in der Ausbildung.
  • Sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss.

 

  • Auch wenn Sie sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, können Sie am Berufssprachkurs teilnehmen. Voraussetzung ist, dass Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, um Ihren zukünftigen Arbeitsalltag zu meistern.
  • Geduldete nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 DeuFöV, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben, müssen für die Teilnahme keinen Deutschtest für Zuwanderer nachweisen.
  • Asylbewerber (Aufenthaltsgestattete) nach den §§ 4 Abs. 1 Satz 3 DeuFöV können ebenfalls ohne vorhergehenden Integrationskurs einen Berufssprachkurs besuchen. Teilnahmeberechtigt sind Gestattete aus Herkunftsländern mit guter Bleibeperspektive. Dazu gehören aktuell Syrien, Eritrea und Somalia (Stand Mai 2021).

 

Kosten der Teilnahme

Die Teilnahme am Berufssprachkurs ist grundsätzlich kostenlos.

Wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen über 20.000 € liegt, zahlen Sie einen Kostenbeitrag von 2,32 Euro je Unterrichtseinheit (50% des Kostenerstattungssatzes). Dies sind bei einem Kurs mit 400 Unterrichtseinheiten insgesamt 928,- Euro. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen.

Bei erfolgreichem Prüfungsabschluss kann eine Rückerstattung von 50% des Kostenbeitrags beantragt werden.

 

Teilnahmeberechtigung

Über Teilnahmeberechtigungen entscheiden grundsätzlich die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich hier an Ihre Beraterin oder Berater.

Wenn Sie bereits arbeiten oder sich in einem Ausbildungsverhältnis oder im Anerkennungsverfahren befinden und keine Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen, können Sie direkt beim BAMF einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung stellen.

 

Kontaktdaten

Chance gGmbH

3. Obergeschoss / Bereich C

Information

Tel.: 02562 / 8198 100

 

Quelle:

https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/DeutschBeruf/deutsch-beruf.html?nn=282656 vom 10.09.2021