Unser Service für Ihren Hof und Garten

  • Rasenmähen
  • Rasenkanten abstechen
  • Pflege von Pflanzflächen
  • Pflasterflächen reinigen
  • Dachrinnen säubern
  • andere Arbeiten in der Unterhaltspflege

Alle anfallenden Grünabfälle werden von uns abgefahren.

Ihr Vorteil

  • Wir erarbeiten mit Ihnen zusammen ein Pflegekonzept
    und machen Ihnen ein Angebot
  • Sie bestimmen selbst den Leistungsumfang
  • Steuerliche Absetzbarkeit*

Ihr Ansprechpartner

Herr J. Perrevort
Mobil: 01512 4072262
perrevort@chance-gronau.de

 

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Aufgabenplan für Hof und Garten

(nach Empfehlung der Verbrauchserschutzzentrale NRW)

Sie suchen eine Hilfe für den Außenbereich, also den Garten oder die Hauszufahrt? Auch hier sollten Sie dem Dienstleister möglichst genau vermitteln, was Sie von ihm erwarten.

Wir haben beispielhaft einen Arbeitsplan für Hof und Garten zusammengestellt. Darin sind einige der üblichsten Aufgaben rund ums Haus und den Garten aufgelistet. Gerade der Außenbereich ist jedoch von Haus zu Haus sehr unterschiedlich. Daher ist die Liste nur als Anregung für Ihren eigenen Plan zu verstehen.

Sie können den beispielhaften Arbeitsplan entweder herunterladen und am Computer verändern oder Sie nutzen den Plan ohne Zeitangaben und tragen die fehlenden Daten per Hand ein. Dafür stellen wir Ihnen auch einen Arbeitsplan ohne Zeitangaben zur Verfügung.

 

* Hinweis auf die steuerliche Absetzbarkeit:

Wer seinen Garten nach dem Winter instand setzen lässt, kann die Ausgaben dafür von der Steuer absetzen. Hausbesitzer können dabei laut der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund in Berlin zwei Steuerboni ausschöpfen.

Hausbesitzer haben zwei Möglichkeiten:
– Erstens dürfen sie für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Heckenschneiden oder Rasenmähen in der Steuererklärung Aufwendungen bis zu einer Höhe von 4000 Euro geltend machen.
– Zweitens lassen sich bis zu 1200 Euro für Handwerkerleistungen absetzen – etwa solche für die Erneuerung von Gehwegplatten.

Lassen Hausbesitzer ihren gesamten Garten neu gestalten, wird der Steuernachlass laut Haus & Grund allerdings nicht gewährt – bei einer Umgestaltung dagegen schon. In jedem Fall müssen Steuerzahler dem Finanzamt auf Nachfrage die Rechnungen und Zahlungsnachweise vorlegen.